
Der deutsche Apotheker kann aufatmen: Das Fremdbesitzverbot bleibt bestehen, die Apotheke bleibt damit im Eigentum des Apothekers. Darüber entschied heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Viele Apotheker hatten im Vorfeld des Urteils eine Entscheidung über die anstehende Automatisierung ihrer Apotheke mit Verweis auf die bestehende Rechtsunsicherheit vertagt.
19. Mai 2009